Erhaltungszustand einer Briefmarke
Briefmarken werden nach Ihrer Erhaltung bestimmt, Mindestvoraussetzung für "feinste Erhaltung" (1.Wahl) sind ausreichende Randbreite (bei geschnittenen und ungezähnten Marken), einwandfreie Zähnung (ohne Zahnmängel), frische Farbe (nicht verwaschen und ohne Verfärbungen), saubere Abstempelung (bei gestempelten Marken und Belegen), gut erhaltende Originalgummierung (bei postfrischen Marken). Erhaltungs- und Qualitätsmängel sind: ungenügende Randbreite, mangelnde Zentrierung perforierter Marken, fehlende, ausgerissene oder mehrere kurze Zähne (Zahnmängel), mangelnde Farbfrische, Knitterung, Schürfungen, Einrisse, dünne Stellen, unsaubere Stempel, Farbstift-, Tinten-, Fett- und Stockflecke, Verstaubung, mangelhafte Gummierung ungebrauchter Marken durch mehrere Falzreste, Papierreste und ähnliches, verdeckte Mängel durch eine Reparatur.
Folge: Wertminderung, die Marken werden dann wie folgt untergeordnet: 2.Wahl, 3.Wahl, ...
Überprüfung, in welchem Erhaltungszustand sich eine Briefmarke tatsächlich befindet, ob sie etwa nachgummiert, nachgezähnt oder anderweitig repariert wurde, da sich derlei Verfahren in der Regel wertmindernd auswirken. Dazu konsultiert man am bestem einen philatelistischen Prüfer.
sehr häufig angewendetes Briefmarkenformat, vor allem für Sondermarken und Dauerfreimarken hoher Wertstufen
Liebe Sammler,
eine hoffentlich für Sie interessante Neuerung ist freigeschaltet.
Ab sofort können Sie sich in den Kategorien auch ein PDF zum ausdrucken der Angebote der jeweiligen Kategorie herunterladen!
Viele Grüße
Carsten Mai