Postvordruck - der in der von der Post vorgeschriebenen Form - zur Einlieferung und Beförderung eines Pakets benutzt werden muss. Ursprünglich waren die Begleitpapiere für Pakete in Briefform (Paketbegleitbriefe) gehalten oder bestanden aus einem einfachen Blatt Papier oder ab 1870 aus einer Postkarte (Paketbegleitadresse).