Nach Ende der Frankatourgültigkeit von Briefmarken hergestellter, praktisch nicht zu unterscheidender wiederholter Druck von Briefmarken durch die zuständige Postverwaltung mit Hilfe der originalen Druckstöcke. Wenn es sich um Neudrucke handelt, die nicht von der betreffenden Postverwaltung hergestellt wurden, so muss die Bezeichnung "privater Neudruck" lauten.