Nachdruck


mit Genehmigung der Post
Damit bezeichnet man alle Drucke unter Verwendung mehr oder weniger veränderter originaler Druckstöcke, die im Auftrag von Händlerorganisationen, Vereinen oder Privaten mit Genehmigung der Post nachgedruckt wurden. D.h. die Post war nicht der direkte Hersteller der Marken, sondern hat für die Herstellung nur die Genehmigung erteilt.


ohne Genehmigung der Post
Das sind Drucke, die von Händlern, Organisationen aller Art oder Privaten durch Reproduktion von Originalmarken erstellt werden. Diese müssen min. 1/3 größer oder kleiner als die Originale sein, oder auf andere Art und Weise die Verwechslungen mit gültigen Postwertzeichen ausschließen.


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