mit Genehmigung der Post
Damit bezeichnet man alle Drucke unter Verwendung mehr oder weniger veränderter originaler Druckstöcke, die im Auftrag von Händlerorganisationen, Vereinen oder Privaten mit Genehmigung der Post nachgedruckt wurden. D.h. die Post war nicht der direkte Hersteller der Marken, sondern hat für die Herstellung nur die Genehmigung erteilt.