Barfreimachung

Ist eine besondere Form der Entrichtung der Postgebühren für am Schalter eingelieferte Sendungen, die nicht mit Postwertzeichen freigemacht sind. Barfreimachung wird vor allem bei Markenmangel und Masseneinlieferungen gleichartiger Sendungen angewandt. Die Barfreimachung wird durch einen handschriftlichen Vermerk (z. B. "Gebühr bezahlt") oder Abdruck eines Barfreimachungsstempels kenntlich gemacht.


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